Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge
Für eine Gesuchsprüfung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- die gesuchstellende Personen oder deren gesetzliche Vertreter
müssen grundsätzlich in Herisau Wohnsitz haben
- ist der Wohnsitz nicht Herisau, genügt es in besonderen Fällen,
wenn zumindest die Ausbildung in Herisau absolviert wird
- wenn trotz Unterstützung eines Amtes oder anderer Institutionen
die Aus-/Weiterbildungskosten nicht gedeckt werden können
- keine oder ungenügende Unterstützungsmöglichkeit durch die gesetzliche
Vertretung möglich ist